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   BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86   

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BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86 (https://dejure.org/1986,1307)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1986 - 7 B 163.86 (https://dejure.org/1986,1307)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 7 B 163.86 (https://dejure.org/1986,1307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlastung - Berufungsbegründung - Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 492
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.11.1979 - 1 B 1300.79

    Rechtmäßigkeit einer Vorwegnahme der Begründung in der Berufungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86
    Denn eine Vorwegnahme der Begründung der Berufungsentscheidung erfordert das Anhörungsgebot nicht (Beschluß vom 30. November 1979 - BVerwG 1 B 1300.79 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 11 und 19).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86
    Denn eine Vorwegnahme der Begründung der Berufungsentscheidung erfordert das Anhörungsgebot nicht (Beschluß vom 30. November 1979 - BVerwG 1 B 1300.79 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 11 und 19).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 79.82
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86
    Da die Anhörungsmitteilung nach Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG eine vorherige Meinungsbildung des Spruchkörpers über die Erfolgsaussicht der Berufung nicht voraussetzt (vgl. Beschluß vom 8. November 1982 - BVerwG 6 B 79.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 29), hätte der Kläger eine erneute Anhörungsmitteilung nicht einmal als Indiz dafür werten können, daß das Berufungsgericht seine Berufung für unbegründet hält.
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86
    Hierzu ist bei der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erforderlich, daß ausgeführt wird, was der Beschwerdeführer bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23; Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86
    Im übrigen beruft sich die Beschwerde zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - DVBl. 1983, 1014 = Buchholz 312 EntlG Nr. 32. Zwar wird in jenem Urteil ausgeführt, die Prüfung, ob die im Entlastungsgesetz vorgesehene vereinfachte Verfahrensweise in Betracht komme, könne in aller Regel sinnvoll erst dann vorgenommen werden, wenn sich aufgrund der Berufungsbegründung beurteilen lasse, ob eine mündliche Verhandlung entbehrlich sei; eine bereits vor der Berufungsbegründung ergangene Anhörungsmitteilung müsse deshalb regelmäßig nach deren Eingang wiederholt werden.
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86
    Hierzu ist bei der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erforderlich, daß ausgeführt wird, was der Beschwerdeführer bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23; Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 22.04.2010 - 4 B 68.09

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage einer Raumverschaffung in

    Die Beschwerde legt nicht dar, was die Klägerin im Falle einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung über ihren bisherigen, in der Begründung ihres Berufungszulassungsantrags enthaltenen Vortrag hinaus noch vorgetragen hätte (zu dieser Darlegungsanforderung vgl. Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 und Beschluss vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35; stRspr; vgl. auch Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn 41 zu § 133 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Die Beschwerde hat nicht hinreichend bezeichnet (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), inwiefern sie trotz anwaltlicher Vertretung an der Einbringung des von ihr jetzt vermißten Sachvortrags in das Verfahren gehindert gewesen und inwiefern ihr infolge des angeblichen Verfahrensfehlers unterbliebenes Vorbringen zur Durchsetzung ihrer geltend gemachten Rechte geeignet gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ).
  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Die Beschwerde hat nicht hinreichend bezeichnet (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), inwiefern sie trotz anwaltlicher Vertretung an der Einbringung des von ihr jetzt vermißten Sachvortrags in das Verfahren gehindert gewesen und inwiefern ihr infolge des angeblichen Verfahrensfehlers unterbliebenes Vorbringen zur Durchsetzung ihrer geltend gemachten Rechte geeignet gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 3.05

    Begründetheit einer auf die Zulassungsgründe der Divergenz und der Verletzung des

    Zur ordnungsgemäßen Erhebung der Gehörsrüge gehört es, dass innerhalb der Beschwerdefrist vorgetragen wird, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (stRspr, vgl. Beschluss vom 29. September 1976 - 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23; Beschluss vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 29.06.2000 - 11 B 42.00

    Vorraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Überprüfung

    Ohne einen solchen Vortrag ist der zugleich geltend gemachte Verfahrensmangel des fehlenden rechtlichen Gehörs nicht im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 36.92

    Förderung eines Medizinstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Mit Rücksicht darauf genügt der Beschwerdevortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels stellt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - ).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 7 B 56.01

    Anforderungen an die Befugnis eines Prozessgerichts zum Absehen von der

    Ein solcher Vortrag gehört jedoch nach ständiger Rechtsprechung zu den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer Gehörsrüge (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 Nr. 45 m.w.N.; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 41 zu § 133); denn dem Betroffenen kann nur dann unter Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs das Wort abgeschnitten worden sein, wenn er überhaupt noch die Absicht weiteren Vorbringens hatte.
  • BVerwG, 11.06.1993 - 5 B 66.93

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

    Sie genügt nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 36.92 - ).
  • BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Ohne einen solchen Vortrag ist der Verfahrensmangel des fehlenden rechtlichen Gehörs nicht im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35).
  • BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 65.95

    Beihilfefähigkeit von nicht zweifelsfrei notwendigen oder nach Umfang und Höhe

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist eine Anhörungsmitteilung gemäß § 130 a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO auch dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluß zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 1993 - BVerwG 5 B 66.93 -, vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - und vom 8. November 1982 - BVerwG 6 B 79.82 - ).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 7 B 52.01

    Anwendungsbereich des § 16 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung offener

  • BVerwG, 29.03.1994 - 2 B 35.94

    Ordnungsgemäße Begründung des behaupteten Verfahrensmangels - Entlassung eines

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 B 97.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 23.04.1990 - 2 CB 33.89

    Einstellung der Revision wegen Rücknahme - Volle Berücksichtigung einer neben dem

  • BVerwG, 16.05.2002 - 7 B 15.02

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.05.1994 - 2 B 29.94

    Inhaltliche Anforderungen an den Vortrag der Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 30.10.1992 - 2 B 169.92

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 25.08.1995 - 8 B 105.95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtswidrige Unterlassung einer erneuten

  • BVerwG, 29.03.1994 - 2 B 34.94

    Zugrundelegung eines unrichtigen Sachverhalts - Umfang der

  • BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 139.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 03.03.1993 - 2 B 24.93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf

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